Beglaubigte Übersetzungen
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird der übersetzte Text mit der Unterschrift, dem Stempel und einer Erklärung des Übersetzers versehen und dem Originaltext angeheftet.
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer angefertigt. Ein beeidigter Übersetzer hat auf der Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrung einen beruflichen Eid vor Gericht abgelegt, der ihn zur Übersetzung bestimmter offizieller Dokumente berechtigt. Je nach Art des Dokuments und dem Bestimmungsland erkennt die entsprechende Behörde eine Übersetzung des Dokuments eventuell nur dann an, wenn diese von einem beeidigten Übersetzer stammt.
Wetgeving op het gebied van beëdigde vertalingen
Am 1. Januar 2009 ist in den Niederlanden ein neues Gesetz bezüglich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer in Kraft getreten. Demnach werden strikte Anforderungen an Ausbildungsniveau, Fachkenntnisse und ständige Weiterbildung beeidigter Übersetzer gestellt. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere beeidigten Übersetzer in das neue offiziell anerkannte Register für Dolmetscher und Übersetzer aufgenommen wurden.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokumentes? Scannen Sie das Dokument mit einer Auflösung von 300 dpi ein und schicken Sie uns die Datei (Siehe Kontaktformular). Sie erhalten dann ein Angebot über E-Mail und brauchen, sollten Sie dieses annehmen, die Originale nicht mehr persönlich vorbeizubringen.
Legalisation und Apostille
In einigen Fällen muss ein Dokument nach der beglaubigten Übersetzung auch noch legalisiert werden. Das Legalisationsverfahren beinhaltet, dass man bei zahlreichen Instanzen Stempel einholen muss. Jede Instanz bestätigt dabei die Unterschrift der jeweils vorhergehenden Instanz. Das Verfahren beginnt beim Gericht, bei dem der beeidigte Übersetzer registriert ist. Das Gericht legalisiert die Unterschrift des Übersetzers. Anschließend müssen Sie mit dem Dokument zum Justizministerium, dann zum Auswärtigen Amt und schließlich zur Botschaft des betreffenden Landes.
1961 wurde jedoch beschlossen, dieses umständliche bürokratische Verfahren zu vereinfachen. Alle Länder, die den Apostillevertrag von Den Haag unterzeichnet haben, haben gemeinsam vereinbart, dass ein einziger Stempel ausreicht, um ein Dokument im Ausland zu legalisieren. Wenn Sie eine Apostille benötigen, brauchen Sie also nur noch zum Gericht zu gehen. Benötigen Sie jedoch eine Übersetzung für ein Land, das nicht dem Apostillevertrag unterliegt, dann gilt noch immer das altmodische, ausführliche Legalisationsverfahren.
in manchen Fällen: Verträge
Wissen Sie nicht genau, ob Ihre Übersetzung beglaubigt sein muss? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Möchten Sie wissen, ob Sie auf diese Art Ihre Übersetzungskosten senken können? Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an!